Vorteile & Nutzen für Versicherer
Privatkunden
Die Kfz-Versicherer haben in hohem Maße in den letzten Jahren rechnerisch nicht
belegbare Tarifnachlässe gewährt für Tatbestände, die auf das Wagnis
wenig oder gar keinen Einfluss hatten. Ein Beispiel für ein solches
"weiches" Rabattkriterium ist die im Antrag enthaltene Frage nach der Existenz
einer Garage, deren positive Beantwortung einen Tarifnachlass nach sich zieht. Bei einem
eintrittspflichtigen Schadensereignis ist dann die Frage, ob die Garage auch
tatsächlich durch das versicherte Fahrzeug genutzt, oder es auf der Straße
abgestellt wird, irrelevant. Es wird ungeachtet der tatsächlichen Nutzung der volle
Betrag ausgekehrt.
Mit EAS-Unfallkamera ist ein effektiver Nutzen für den Versicherer vorhanden.
Einsparungspotentiale ergeben sich aus den drastisch verkürzten
Schadensbearbeitungszeiten von der Meldung bis zur Entschädigungszahlung. In vielen
Fällen sind Zeugenaussagen, das kostenintensive Anfordern von Ermittlungsakten und
die gerichtliche Auseinandersetzung nicht mehr notwendig.
Diesen Kostenvorteil können Versicherer in Form von Rabatten an den Kunden
weitergeben. Bereits jetzt gewähren deutsche Versicherer im Wege der
Einzelvereinbarung bis zu 20% Nachlaß bei nachgewiesenem Einbau unserer
Geräte. Ein Sondertarif für Fahrzeuge, die mit EAS-Unfallkamera
ausgerüstet sind, ist derzeit bei den Marktführern in Arbeit. Bitte fragen Sie bei
uns nach, wenn Ihr Versicherer einen Sondernachlass nicht gewähren sollte.
Gewerbliche Kunden mit Fahrzeugflotten
Ab einer Unfallhäufigkeit von 1,0 pro Jahr und Fahrzeug bezeichnet eine
Versicherungsgesellschaft solche versicherten Risiken als sogenannte "schwere
Wagnisse" oder gegebenenfalls auch "unerwünschte Wagnisse". Die
Kfz-Versicherer beobachten sehr genau die entsprechenden Schadensverläufe und
trennen sich rigoros von Versicherungsnehmern, bei denen die Schadensquote netto 70%
übersteigt. Viele Versicherer haben für die meisten Wagnisse im gewerblichen
Flottenbereich ein komplettes Annahmeverbot verhängt, weil dieses Geschäft den
Ertrag sehr negativ beeinflussen kann.
Nach Erkenntnissen des GDV (Gesamtverband der Versicherer) sind die Hauptursachen
überhöhte Geschwindigkeit, achtloser Umgang mit den Fahrzeugen, weil sie nicht
dem jeweiligen Fahrer gehören, und rücksichtslose Fahrweise aufgrund der
Tatsache, dass der Nachweis in der Regel nicht geführt werden kann. Im Bereich der
Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge kommen noch Betrugstatbestände hinzu.
EAS-Unfallkamera wirkt durch seinen Präventionseffekt bereits vor Eintritt des
Schadensereignisses und führt zu nachweisbarer Senkung sowohl der
Schadenshäufigkeit, als auch der individuellen Schadenshöhe. Ein Pilotversuch
erbrachte die folgenden Erkenntnisse und Nachweise anhand einer 5-jährigen
Betrachtung.
Amortisationsbeispiel
400 Funkstreifenwagen der Direktion 2 der Berliner Polizei wurden, mangels eines anderen
Gerätes, mit einem technisch unterlegenen Gerät ausgerüstet. Die Beamten
wurden über die Existenz des Gerätes in diesen Fahrzeugen informiert.
Es war sofort nach Installation, offensichtlich durch die präventive Wirkung, ein
Rückgang der Unfallhäufigkeit um 32 % zu verzeichnen. Diese Reduzierung hielt bis
zum letzten Jahr der 5-jährigen statistischen Erhebung an.
Die durchschnittliche Schadenshöhe pro Unfall betrug im Jahr unmittelbar vor der
Installation 600,- €, die Unfallhäufigkeit betrug bis zu diesem Zeitpunkt 2,75
pro Jahr und Fahrzeug, was eine Gesamtunfallanzahl von 1100 ergibt. Daraus folgte ein
Gesamt-Kostenaufwand für Unfälle in Höhe von 660.000 € pro Jahr
innerhalb des untersuchten Fahrzeugkreises.
Nach Installation des Gerätes reduzierte sich die Unfallhäufigkeit sofort auf
750 Unfälle im Jahr. Diese Zahl wurde bis zum Ende der Erhebung beibehalten.
350 Unfälle pro Jahr konnten vermieden werden. Dies entspricht einer jährlichen
Einsparung von 210.000 €. Bereits nach nur 9 Monaten hatte sich die Investition in das
Gerät nur bei Betrachtung der reinen Präventionswirkung amortisiert.