Situation:
Real aus dem normalen Straßenverkehr, nicht nachgestellt. Material wurde uns von
einem unserer Kunden zur Verfügung gestellt.
Gerät:
EAS-Unfallkamera BX1000 GPS, Gerätegeneration 2.0
Ort:
Nicht bekannt
Äußere Umstände:
14.00 an einem Tag im Oktober, Fahrbahn trocken, Schnellstraße mit
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60km/h in der Innenstadt, mäßiger Verkehr,
Fahrer alleine im Fahrzeug, Geschwindigkeit rund 60km/h beim Anprall
Fahrzeuge:
Unbekannt
Besonderheiten:
Aufgrund der Halterhaftung nach §7 StVG und der Betriebsgefahr des Fahrzeuges ist bei
dem Sachverhalt KFZ gegen Fußgänger zunächst grundsätzlich der
Fahrzeughalter zum Schadensersatz verpflichtet. Die einzige Möglichkeit ist das
Erbringen eines Unabwendbarkeitsbeweises. Es soll durch das Video aufgezeigt werden, dass
das Ereignis für den Fahrer des Fahrzeuges unabwendbar war.
Im vorliegenden Fall hat der Nutzer der Unfallkamera mittels entsprechenden Mausklicks in
der mitgelieferten Software das Video als .avi Datei exportiert und an uns geschickt. Deshalb
sind die Funktionen des Viewers nicht mehr sichtbar. Gleichwohl werden jedoch am unteren Rand
Daten eingeblendet. Art und Umfang der Daten kann durch entsprechende Klicks in der
Exportfunktion vom Nutzer selbst bestimmt werden.
Geschehnisablauf:
Fahrzeug fährt mit auf dieser Schnellstraße zulässiger Geschwindigkeit
an einer stehenden Fahrzeugkolonne vorbei. Der Fußgänger, der im Laufschritt
die Straße überquert, wird erst rund eine Sekunde vor dem Aufprall für den
Fahrer sichtbar. Der Fahrer hat keine Chance, sein Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten und
verletzt durch den Anprall den Fußgänger tödlich.
Nachspiel:
Sowohl die strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung als auch die
Zivilklage wegen Schadensersatzes konnten durch Einsatz des Beweismittels vom Fahrer des
Fahrzeuges abgewiesen werden.