Vorteile & Nutzen für die Rechtssprechung
EAS-Unfallkamera und die Rechtssicherheit
Zivilrechtlich haften Fahrer und Halter aufgrund der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges.
Während die Haftung gegenüber Dritten durch die Haftpflichtversicherung
gedeckt ist, trägt der Halter den Schaden am eigenen Fahrzeug, falls keine
Vollkaskodeckung besteht. Durch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse wird er
zukünftig mit höheren Kosten sowohl in der Haftpflicht- als auch in der
Vollkaskoversicherung belastet.
Strafrechtlich droht dem Fahrer bei Personenschäden der Vorwurf der
fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung mit erheblichen Konsequenzen.
Insbesondere beim Unfall mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern,
Fußgängern oder im gravierendsten Fall mit Kindern, drohen Geld- oder
Freiheitsstrafen, wenn die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht entkräftet werden
kann.
EAS-Unfallkamera und die Rechtsprechung
Recherchen bei der 24. Zivilkammer und dem Strafgericht Berlin, sowie die damit
einhergehenden Befragungen von Richtern und Staatsanwälten haben ergeben, dass eine
Bildaufzeichnung durch EAS-Unfallkamera den gerichtlichen Anforderungen des sogenannten
Augenscheinsbeweises vollauf genügt. Ferner wurde die Gerichtsverwertbarkeit durch
juristische Gutachten von sachverständigen Verkehrsrichtern betätigt.
Im Wege eines weiteren Gutachten wurde auch die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit
durch den Bundesdatenschutzbeauftragten bestätigt.
Rechtsanwälte
Rechtsanwälte erhalten gemäß RVG
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) im vorgerichtlichen Ermittlungsverfahren nur
eine Gebühr, ungeachtet der Frage, ob sie einen, oder zwanzig Briefe in der betreffenden
Angelegenheit schreiben müssen. Da eine Anwaltskanzlei ein Wirtschaftsunternehmen
ist, bei dem jeder zusätzliche Brief und jeder zusätzliche Aufwand in der Sache zu
Lasten des Anwalts geht, ergeben sich aus der Tatsache, als Anspruchstellervertreter mit
Hilfe der EAS-Unfallkamera gleich Beweisfotos vorlegen zu können, enorme
Einsparungspotentiale.