Situation:
Real aus dem normalen Straßenverkehr, nicht nachgestellt. Material wurde uns von
einem unserer Kunden zur Verfügung gestellt.
Gerät:
EAS-Unfallkamera DR-5300, Gerätegeneration 1.5
Ort: Berliner Innenstadt, Bezirk Spandau/Hakenfelde, Goltzstr. Ecke Werderstr. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h.
Äußere Umstände:
07.00 an einem Tag im Oktober, Fahrbahn geringfügig feucht, innerorts, geringer
Verkehr, Fahrer alleine im Fahrzeug, Verursacherfahrzeug mit 3 Personen besetzt,
Geschwindigkeit zwischen 17 und 26 km/h, automatische Auslösung der
EAS-Unfallkamera, die den Anstoß erkennt.
Fahrzeuge:
Taxifahrzeug Mercedes 220 Diesel W210, gegnerisches Fahrzeug BMW 3 E36
Besonderheiten:
Die DR-5300 verfügt über Statuskanäle für Blinker, Bremse, und
Geschwindigkeitsanzeige. Diese sind im Taxifahrzeug angeschlossen, weshalb die
Geschwindigkeit und das Verhalten des Fahrers präzise nachvollzogen werden kann.
Bei diesem Ereignis ist zu beachten, dass trotz vorsichtigen Einfahrens in die Kreuzung es
erst zum Anprall kommt, nachdem die Taxe die Kreuzung schon fast passiert hat. Durch
sachverständige Auswertung der zeitlichen Abläufe und der Bewegungen des von
rechts kommenden Lichterscheins konnte nachgewiesen werden, dass der von rechts kommende
Fahrzeugführer kurz vor dem Aufprall noch beschleunigt hat.
Geschehnisablauf:
Die Taxe fährt mit 26km/h in der 30km/h-Zone und verringert die Geschwindigkeit im
Bereich der Kreuzung auf 17km/h. Nachdem die Taxe die Kreuzung schon fast vollständig
passiert hat, kommt von rechts das gegnerische Fahrzeug und stößt die Taxe an der
rechten hinteren Ecke an.
Nachspiel:
Durch das Material konnte bewiesen werden, dass der von rechts kommende Fahrzeugführer
nicht nur mehr als ausreichend Zeit hatte, sein Fahrzeug zum Stillstand zu bringen, sondern
kurz vor dem Aufprall sogar noch beschleunigt hat. Der Betreiber des Taxis wurde von der
gegnerischen Haftpflichtversicherung voll entschädigt.
Die zunächst eindeutige Rechts-vor-Links Situation wurde anfangs voll zu Lasten des
Taxifahrers ausgelegt, der im polizeilichen Ermittlungsverfahren auch Beschuldigter war.
Nur durch das von der EAS-Unfallkamera generierte Beweismaterial konnten die wahren
Geschehnisabläufe für das Gericht sichtbar gemacht werden, welches daraufhin
100% zu Gunsten des Taxifahrers entschied.