Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kernstück ist ein Beschleunigungsmesser, der Veränderungen der
Fahrzeuggeschwindigkeit in alle Richtungen misst. Wird ein Schwellwert
überschritten, erkennt das Gerät ein außergewöhnliches Ereignis,
löst aus und speichert den Ereignisverlauf in Bild und Grafik.
Wie kann die Unfallkamera den Verlauf vor dem Ereignis speichern?
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Eine 30 Sekunden dauernde, elektronische Bandschleife zeichnet ständig auf und
überschreibt kontinuierliche ältere Daten. Im Ereignisfall stoppt die
Bandschleife mit Verzögerung von 15 Sekunden. Es verbleibt eine Sequenz von 30
Sekunden, nämlich von 15 Sek. vor bis 15 Sek. nach dem Ereignis, die fest gespeichert
wird.
Kann die Unfallkamera mehrere Ereignisse aufzeichnen?
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Ja, beliebig viele, je nach Kapazität der Speicherkarte. Die Bandschleife ist ein
interner Pufferspeicher, dessen Inhalt im Ereignisfall auf die Speicherkarte gesichert
wird. Nach einem Ereignis werden für die dauerhafte Sicherung nur etwa 10 Sekunden
benötigt, bis Unfallkamera in den Bereitschaftsmodus zurückkehrt. Pro Ereignis
werden etwa 10 MB benötigt.
Kann die Unfallkamera von Hand ausgelöst werden?
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Ja, durch Knopfdruck am Gerät oder optional einen zusätzlichen Schalter, den der
Nutzer an einem beliebigen Ort im Fahrzeug platzieren kann. So lassen sich auch Ereignisse
ohne eigene Beteiligung oder ohne Unfall aufzeichnen und nachweisen.
Muss die Unfallkamera aufwändig an die Fahrzeugelektronik angeschlossen werden?
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Es gibt unterschiedliche Bauarten der Unfallkamera. Alle Modelle benötigen 12 V
Gleichstrom, können am Zigarettenanzünder oder fest angeschlossen betrieben
werden und funktionieren in dieser Konstellation einwandfrei. Wahlweise können
einige unserer Modelle auch Daten von der Fahrzeugelektronik, wie z.B. Blinker, Bremslicht,
Rückfahrscheinwerfer, Türöffnung aufnehmen, soweit dies für
spezielle Verwendungen gewünscht wird.
Wie stabil ist die Unfallkamera? Übersteht es auch schwere Unfälle?
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EAS ist der älteste und erfahrenste Anbieter auf dem Gebiet bildgestützter
Ereignisdatenschreiber. Wir machen mit allen Geräten umfangreiche Tests, bevor eine
Freigabe erfolgt. Unsere Geräte überstehen mindestens 50G (50-fache
Erdbeschleunigung), was einem Frontalaufprall zweier PKW von ca. 110 km/h bei 100%
Überdeckung entspricht.
Was passiert, wenn der Unfall so schwer ist, dass die Stromversorgung zum Gerät
abreißt?
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Unsere Geräte verfügen alle über einen Lithium-Akku, der im Normalbetrieb
ständig geladen wird. Im Ereignisfall stellt dieser Akku bei Verlust der Bordspannung
sicher, dass das Ereignis zuverlässig bis zum Ende aufgezeichnet und dauerhaft
abgespeichert wird.
Was ist, wenn ich von einem Unfall betroffen bin, der außerhalb des Blickwinkels der
Kameras, z.B. von der Seite, eingetreten ist?
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Bei den Ermittlungen zum Sachhergang wird dem betroffenen Kraftfahrer in der Regel ein
bestimmtes Tun oder Unterlassen vorgeworfen. Der Betroffene kann anhand der Bilder daher
gegebenenfalls nachweisen, dass er sich nicht verkehrswidrig verhalten hat, da der
Anstoßzeitpunkt aufgrund der gespeicherten Beschleunigungsdaten eindeutig
identifiziert werden kann und während des Anstoßes kein schuldhaftes Tun oder
Unterlassen erfolgte.
Wir entwickeln gegenwärtig ein Gerät für den Einbau in Zweiräder.
Bitte erfragen Sie den gegenwärtigen Entwicklungsstand.
Kann ich die Aufzeichnungen selbst ansehen?
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Ja, mittels CF-Kartenleser am Notebook oder PC. Unfallkamera hilft, Streitigkeiten zu
vermeiden! Es ist sinnvoll, die Aufzeichnungsergebnisse mit einem Rechtsanwalt, der
Versicherung oder einem Sachverständigen zu besprechen, bevor ein Rechtsprozess
ausgelöst wird. Sie sind nicht verpflichtet, das Beweismittel "Speicherkarte" aus der
Hand zu geben.
Was ist, wenn die Aufzeichnungen ein eigenes Verschulden beweisen könnten?
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Das Beweismittel "Speicherkarte" darf nur mit Ihrer Zustimmung verwendet werden.
Besprechen Sie im Zweifelsfall nach einem Schadensereignis mit einem Rechtsanwalt, ob dies
Verwendung finden soll. Wenn Sie jedoch feststellen, dass die Aufzeichnungen absolut sicher
Ihre Schuld beweisen, behalten Sie einfach die Speicherkarte im Gewahrsam und / oder
löschen Sie die belastenden Aufzeichnungen. Sie handeln völlig legal.
Kann das Beweismaterial der Unfallkamera gegen mich verwendet werden?
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Grundsätzlich ja, aber nur, wenn Sie als Nutzer die Aufzeichnungen als Beweis vorlegen
und der Verwendung zustimmen.
Was ist, wenn nach einem Unfall das Beweismaterial von Dritten, wie z.B. Polizei
sichergestellt wird?
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Als Nutzer haben Sie rechtmäßig Anspruch auf Herausgabe des Materials. Sie
können gegebenenfalls ein Verwertungsverbot aussprechen, welches unbedingt vom
Richter und Staatsanwalt beachtet werden muss.
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit diesen Fragen unser
» Rechtsgutachten
.
Sind die Aufzeichnungen gerichtlich verwertbar?
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Gutachten bestätigen die Gerichtsverwertbarkeit, praktische Erfahrungen im Wege
diverser, uns vorliegender Urteile auch. Das auf der Speicherkarte festgehaltene
Bildmaterial und die grafischen Aufzeichnungen sind als Beweis geeignet.
In einem Streitfall habe ich den Gegner und drei seiner Zeugen gegen mich als Alleinfahrer.
Kann Unfallkamera mich gegebenenfalls dennoch entlasten?
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Eindeutig ja. Sofern die Bild- und Datenaufzeichnungen mit Ihren eigenen Bekundungen in
Einklang stehen, wird das Gericht gegnerische Einlassungen, die nicht mit dem Material in
Einklang stehen, als unglaubwürdig verwerfen.
Bitte beachten Sie hierzu unser
» Rechtsgutachten
.
Mit der Unfallkamera mache ich ständig Bilder, die im Normalfall zwar immer wieder
gelöscht werden, aber im Ereignisfall dennoch dauerhaft gespeichert werden. Was ist,
wenn ein Außenstehender, der anlässlich eines Ereignisses von der Kamera
erfasst wird, auf die Wahrung seiner Privatsphäre besteht und die Herausgabe oder
Vernichtung des Materials verlangt?
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Unfallkamera erlaubt aufgrund seiner maximal 30-sekündigen Aufzeichnungsdauer
technisch nicht die Erstellung von Personendaten und Profilen. Ferner erfolgt die
dauerhafte Speicherung von Sequenzen ausschließlich ereignisbedingt. Hier erfolgt
dann eine sogenannte Pflichten- und Güterabwägung zwischen dem privaten
Interesse des Einzelnen, seine Privatsphäre zu schützen, und dem
öffentlichen Interesse, einen Tathergang aufzuklären. Das öffentliche
Interesse überwiegt grundsätzlich immer, sodass datenschutzrechtlich keine
Einwände zu rechtfertigen sind. Bitte beachten Sie hierzu auch unser
» Rechtsgutachten
, sowie die
» gutachterliche Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz
.
Ich bin Fahrzeugflottenbetreiber und möchte meine Fahrzeuge mit einem System
ausstatten, welches sowohl den Bereich außerhalb des Fahrzeuges, als auch den Fahrer
selbst überwacht. Welche Bestimmungen habe ich zu beachten, um dies legal tun zu
dürfen?
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In der vorgenannten Konstellation reicht es aus, wenn die Fahrer der Fahrzeuge von der
Existenz eines solchen Systems informiert sind und ihr Einverständnis dazu geben. Dazu
reicht die Unterschrift auf einem kurzen Formblatt, welches der Fuhrparkmanager der
Fahrzeugakte beilegt.
Lassen sich Aufzeichnungen der Unfallkamera fälschen?
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Die Aufzeichnung erfolgt in einem manipulationssicheren Format nach dem aktuellen Stand der
Technik.
Zeichnet die Unfallkamera auch die Geschwindigkeit auf?
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Einige unserer Modelle ermöglichen optional den Anschluss an das Tachosignal Ihres
Geschwindigkeitsmessers. Wir haben jedoch auch Geräte mit einem GPS-Empfänger,
der im Sekundentakt die Geschwindigkeit erfasst. Dort ist dies in der Regel nicht notwendig.
Was ist mit der Geschwindigkeitserfassung, wenn ich ein Gerät ohne GPS habe oder das
GPS-Signal gerade nicht da ist?
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Unsere Unfallkameras machen zeitäquidistante Bilder, das bedeutet, dass pro
Zeiteinheit immer eine konstante Anzahl von Einzelbildern aufgenommen wird. Wenn
Geschwindigkeit ein Faktor ist, der für die Aufklärung eines Ereignisses
relevant ist, kann gegebenenfalls ein Sachverständiger sich an den Ereignisort
begeben. Dort wird er Entfernungsmessungen zwischen Punkten vornehmen, die von der Kamera
erfasst wurden und innerhalb einer bestimmten Zeit am Bildrand vorbeistreichen. Auf diese
Art und Weise kann der Sachverständige über Weg/Zeit - Berechnungen die
Geschwindigkeit mit einer noch höheren Präzision bestimmen, als dies durch den
fahrzeugeigenen Tacho möglich ist.
Mein Gegner ist viel zu schnell gefahren. Nur aufgrund seiner überhöhten
Geschwindigkeit kam es zum Unfall. Kann Unfallkamera das beweisen?
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Eindeutig ja. Die gleichen Gesetzmäßigkeiten, die im vorgenannten Fall
aufgezeigt wurden, finden auch hier Anwendung. Aufgrund der zeitäquidistanten
Bildaufzeichnung kann gegebenenfalls ein Sachverständiger durch Messungen vor Ort
mit einer Fehlerquote von weniger als 1% feststellen, wie schnell der Gegner gefahren ist.
Ist es sinnvoll, ein Gerät mit Tonaufzeichnung zu kaufen?
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Wir raten ausdrücklich davon ab. Obgleich die ausgesuchten Fallbeispiele unseres
Pilotprojektes/Testfeldes alle eine Tonaufnahme aufweisen, können wir dies aufgrund
aktueller Ereignisse nicht positiv beurteilen. Jemand, der einen Unfall oder
Nötigungstatbestand erleidet, wird dadurch psychisch belastet. Dies führt oft
zu unkontrollierten Äußerungen, die inhaltlich einen Beleidigungstatbestand
erfüllen können. Kommt es zu einer gerichtlichen Auswertung des Materials, so
kann dem Unfallkamera-Nutzer aufgrund der Tonaufzeichnung aggressives Verhalten
unterstellt werden, obgleich das Bildmaterial seine Unschuld beweist. Die
Möglichkeit, eine Teilschuld zu erhalten, steigt, wenn diese oder weitere subjektive
Faktoren in die Rekonstruktion mit eingehen.
Wie setzt sich der vergleichsweise hohe Preis zusammen? Einfache Digicams sind doch schon
für unter 100 Euro zu haben.
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Im alltäglichen KFZ-Betrieb treten Betriebsbedingungen auf, die mit denen einer
Digicam nicht vergleichbar sind. So sind Luftfeuchtigkeitswerte zwischen 2% und 99%, sowie
hohe Schockfestigkeitswerte abzudecken. Ferner sind im Fahrzeug Temperaturen zwischen
-30°C und +90°C vorzufinden. Um eine korrekte Funktion zu gewährleisten,
mussten daher sehr hochwertige Bauteile eingesetzt werden, die teilweise sogar
Luftfahrtspezifikation erfüllen und deshalb kostenintensiv eingekauft werden
müssen.