Funktionsweise EAS Dashcams und Autokameras
1. Das EAS-Unfallkamera-Prinzip im bewegten Zustand
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Unfälle treten plötzlich und unvorhersehbar auf. Daher wäre zur
lückenlosen Erfassung eine ständige Aufzeichnung über die gesamte
Betriebsdauer des Fahrzeuges notwendig. Herkömmliche Systeme wie z.B. Videorecorder
oder CD-Brenner müssen über die gesamte Betriebsdauer nicht nur aufzeichnen,
sondern auch abspeichern, um den Unfall nicht zu verpassen. Ihre EAS-Unfallkamera hingegen
zeichnet zwar je nach Betriebsmodus ständig sämtliche Ereignisse
außerhalb Ihres Fahrzeuges während der Fahrt auf, speichert aber nur den
relevanten Ereigniszeitraum ab. Hochempfindliche Sensoren erfassen neben den
Videobildern auch die dazugehörigen Beschleunigungswerte und alle weiteren
benötigten Daten. Als relevant wird der Zeitraum von 15 Sekunden vor bis 15 Sekunden nach
dem Unfall betrachtet. Dadurch fallen geringe Datenmengen an, und die EAS-Unfallkamera
kommt mit einem sehr kleinen Arbeitsspeicher und einer preiswerten, handelsüblichen
Compact-Flash-Card als Festspeicher aus. Die Speicherung im Arbeitsspeicher erfolgt nach
dem patentrechtlich geschützten Prinzip der digitalen Bandschleife. Dies geschieht
nach dem FIFO-Verfahren, d. h. gespeicherte Bilddaten werden nach einer Speicherzeit von 30
Sekunden mit neuen Bilddaten überschrieben. Im Schadensfall wird die automatische
Aufzeichnung der Bilddaten durch Aktivierung der Crash-Sensoren mit 15-sekündiger
Verzögerung unterbrochen. So ist die Aufzeichnung von Bilddaten in der
EAS-Unfallkamera vor und nach dem Schadensereignis gewährleistet.
2. Wie registriert die EAS-Unfallkamera, dass ein Ereignis dauerhaft gespeichert werden
muss?
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Unfälle sind immer von Beschleunigungskräften begleitet, die sowohl durch den
Anstoß, als auch durch die vorangehende Bremsung oder abrupte Ausweichbewegung
erzeugt werden können. Integrierte Sensoren registrieren diese und aktivieren den
Stopmodus mit 15-sekündiger Verzögerung. Diese Sensoren sind in ihrer
Empfindlichkeit stufenlos einstellbar, sodass auch Nötigungstatbestände,
gekennzeichnet durch Vollbremsungen aufgezeichnet werden können. Im folgenden
Beispielvideo wird der Funktionsumfang und die Leistungsfähigkeit unserer
PC-Auswertungssoftware dargestellt. Sie sehen unter anderem die zu jeder
Gefahrensituation automatisch aufgezeichneten Parameter, wie Geschwindigkeit,
Beschleunigung, GPS und vieles mehr. Ferner werden Sie erkennen, dass unsere Software sehr
einfach und intuitiv zu bedienen ist.
Drücken Sie den Playbutton, um einen Eindruck von unserer Software zu bekommen.
Nach Beendigung der Aufnahme liegen Bild- und Beschleunigungsdaten, die den gesamten
Zeitraum von kurz vor bis kurz nach dem Unfall umfassen, in der EAS-Unfallkamera gespeichert
vor. Um diese Daten zu sichern, werden sie sofort nach dem Unfall automatisch in den
Festspeicher, die Compact Flash-Card übertragen. Der Übertragungsvorgang
dauert 20 Sekunden, danach wird die Bildaufzeichnung automatisch fortgesetzt. Die
Compact-Flash-Card kann mehrere Ereignisse speichern. Um die EAS-Unfallkamera bei Polizei
und Gericht zur Beweissicherung verwenden zu können, muss diese manipulationssicher,
leicht und eindeutig auswertbar sein und über eine lange Betriebsdauer wartungsfrei
funktionieren. Die Manipulationssicherheit wird gewährleistet, indem jedes Bild
einen Datums- und Zeitstempel, sowie eine digitale Signatur bekommt. Dadurch wird
sichergestellt, dass Unfallsituationen nicht nachgestellt werden können.
Zusätzlich wird ein nichteditierbares Dateiformat verwendet. Die Aufnahme von Bild-
und Beschleunigungsdaten ermöglichen eine leichte und eindeutige Auswertung. Der
Speicherinhalt kann auf jedem handelsüblichen PC mittels der Gerätesoftware
ausgelesen werden. Der Speicher ist mit einem Handgriff entnehmbar, deswegen ist es nicht
erforderlich, das Gerät im eingebauten Zustand auszulesen, oder es zwecks Auswertung
auszubauen.
Folgendes Bild zeigt die graphische Darstellung der Beschleunigungswerte in Längs-
und Querrichtung während des Unfalles. Dies ist relevant, falls doch einmal eine
sachverständige Begutachtung des Unfallgeschehens erforderlich sein sollte:
3. Das EAS-Unfallkamera-Prinzip im Parkmodus
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Bei Abschalten der Zündung wechselt die EAS-Unfallkamera in den Parkmodus, in dem die
Empfindlichkeit der Beschleunigungssensoren erhöht ist. Dies hat zur Folge, dass auch
Anstöße anlässlich von Parkvorgängen, gekennzeichnet durch sehr
geringe Impulskraft, als auslösendes Ereignis registriert und mit Datum und Zeit
gespeichert werden. Damit ist gewährleistet, dass auch bei langsamen Vorgängen
wie dem Ein- oder Ausparken das Verursacherfahrzeug identifiziert werden kann.