Funktionsweise EAS Dashcams und Autokameras

1. Das EAS-Unfallkamera-Prinzip im bewegten Zustand [nach oben]
Unfälle treten plötzlich und unvorhersehbar auf. Daher wäre zur lückenlosen Erfassung eine ständige Aufzeichnung über die gesamte Betriebsdauer des Fahrzeuges notwendig. Herkömmliche Systeme wie z.B. Videorecorder oder CD-Brenner müssen über die gesamte Betriebsdauer nicht nur aufzeichnen, sondern auch abspeichern, um den Unfall nicht zu verpassen. Ihre EAS-Unfallkamera hingegen zeichnet zwar je nach Betriebsmodus ständig sämtliche Ereignisse außerhalb Ihres Fahrzeuges während der Fahrt auf, speichert aber nur den relevanten Ereigniszeitraum ab. Hochempfindliche Sensoren erfassen neben den Videobildern auch die dazugehörigen Beschleunigungswerte und alle weiteren benötigten Daten. Als relevant wird der Zeitraum von 15 Sekunden vor bis 15 Sekunden nach dem Unfall betrachtet. Dadurch fallen geringe Datenmengen an, und die EAS-Unfallkamera kommt mit einem sehr kleinen Arbeitsspeicher und einer preiswerten, handelsüblichen Compact-Flash-Card als Festspeicher aus. Die Speicherung im Arbeitsspeicher erfolgt nach dem patentrechtlich geschützten Prinzip der digitalen Bandschleife. Dies geschieht nach dem FIFO-Verfahren, d. h. gespeicherte Bilddaten werden nach einer Speicherzeit von 30 Sekunden mit neuen Bilddaten überschrieben. Im Schadensfall wird die automatische Aufzeichnung der Bilddaten durch Aktivierung der Crash-Sensoren mit 15-sekündiger Verzögerung unterbrochen. So ist die Aufzeichnung von Bilddaten in der EAS-Unfallkamera vor und nach dem Schadensereignis gewährleistet.
2. Wie registriert die EAS-Unfallkamera, dass ein Ereignis dauerhaft gespeichert werden muss? [nach oben]
Unfälle sind immer von Beschleunigungskräften begleitet, die sowohl durch den Anstoß, als auch durch die vorangehende Bremsung oder abrupte Ausweichbewegung erzeugt werden können. Integrierte Sensoren registrieren diese und aktivieren den Stopmodus mit 15-sekündiger Verzögerung. Diese Sensoren sind in ihrer Empfindlichkeit stufenlos einstellbar, sodass auch Nötigungstatbestände, gekennzeichnet durch Vollbremsungen aufgezeichnet werden können. Im folgenden Beispielvideo wird der Funktionsumfang und die Leistungsfähigkeit unserer PC-Auswertungssoftware dargestellt. Sie sehen unter anderem die zu jeder Gefahrensituation automatisch aufgezeichneten Parameter, wie Geschwindigkeit, Beschleunigung, GPS und vieles mehr. Ferner werden Sie erkennen, dass unsere Software sehr einfach und intuitiv zu bedienen ist.

Drücken Sie den Playbutton, um einen Eindruck von unserer Software zu bekommen.
Nach Beendigung der Aufnahme liegen Bild- und Beschleunigungsdaten, die den gesamten Zeitraum von kurz vor bis kurz nach dem Unfall umfassen, in der EAS-Unfallkamera gespeichert vor. Um diese Daten zu sichern, werden sie sofort nach dem Unfall automatisch in den Festspeicher, die Compact Flash-Card übertragen. Der Übertragungsvorgang dauert 20 Sekunden, danach wird die Bildaufzeichnung automatisch fortgesetzt. Die Compact-Flash-Card kann mehrere Ereignisse speichern. Um die EAS-Unfallkamera bei Polizei und Gericht zur Beweissicherung verwenden zu können, muss diese manipulationssicher, leicht und eindeutig auswertbar sein und über eine lange Betriebsdauer wartungsfrei funktionieren. Die Manipulationssicherheit wird gewährleistet, indem jedes Bild einen Datums- und Zeitstempel, sowie eine digitale Signatur bekommt. Dadurch wird sichergestellt, dass Unfallsituationen nicht nachgestellt werden können. Zusätzlich wird ein nichteditierbares Dateiformat verwendet. Die Aufnahme von Bild- und Beschleunigungsdaten ermöglichen eine leichte und eindeutige Auswertung. Der Speicherinhalt kann auf jedem handelsüblichen PC mittels der Gerätesoftware ausgelesen werden. Der Speicher ist mit einem Handgriff entnehmbar, deswegen ist es nicht erforderlich, das Gerät im eingebauten Zustand auszulesen, oder es zwecks Auswertung auszubauen.

Folgendes Bild zeigt die graphische Darstellung der Beschleunigungswerte in Längs- und Querrichtung während des Unfalles. Dies ist relevant, falls doch einmal eine sachverständige Begutachtung des Unfallgeschehens erforderlich sein sollte:
3. Das EAS-Unfallkamera-Prinzip im Parkmodus [nach oben]
Bei Abschalten der Zündung wechselt die EAS-Unfallkamera in den Parkmodus, in dem die Empfindlichkeit der Beschleunigungssensoren erhöht ist. Dies hat zur Folge, dass auch Anstöße anlässlich von Parkvorgängen, gekennzeichnet durch sehr geringe Impulskraft, als auslösendes Ereignis registriert und mit Datum und Zeit gespeichert werden. Damit ist gewährleistet, dass auch bei langsamen Vorgängen wie dem Ein- oder Ausparken das Verursacherfahrzeug identifiziert werden kann.

EAS-Surveillance GmbH | Ebereschenallee 40a | 14050 Berlin | E-Mail:
Tel.: 030 / 308 15 360 | Fax: 030 / 308 15 362 | Impressum | Datenschutz
Hier möchten wir Ihnen anhand verschiedener Beispielvideos die ein- drucksvolle Arbeitswei- se einer EAS-Unfall- kamera demonstrieren. Die Videos entstanden sowohl in realen Situ- ationen als auch in gestellten Testszenen aus der letzten Entwicklungsphase.

Hier bieten wir Ihnen alle aktuellen Presse- berichte zum Thema EAS-Unfallkamera, Si- cherheit, interessanten Fällen aus der Rechts- sprechung sowie Tipps und Tricks im Umgang mit unseren Geräten. So sind Sie immer bestens informiert.

Hotline