Vorteile & Nutzen für Autovermietungen
Bei Selbstfahrer-Vermietfirmen handelt es sich um die mit Abstand am stärksten durch
Schäden betroffene Kfz-Branche überhaupt. Ausweislich der Zahlen des
Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) ist ein solches Fahrzeug durchschnittlich 1,6 Mal pro
Jahr in einen Unfall verwickelt. Gewinne werden nur noch selten direkt aus dem operativen
Vermietgeschäft generiert. Meistens wird hieraus der gesamte Kostenapparat bedient
und die Gewinne im Neuwagengeschäft realisiert. Die Kfz-Versicherer beobachten sehr
genau die entsprechenden Schadensverläufe und trennen sich rigoros von Verbindungen,
bei denen die Schadensquote netto 70% übersteigt. Viele Versicherer haben für
dieses außerordentlich schwer kalkulierbare Wagnis ein komplettes Annahmeverbot
verhängt.
Die Leidtragenden sind die Vermietfirmen, die nicht nur, wenn sie einen Versicherer gefunden
haben, diesen sehr teuer für die Risikoübernahme bezahlen müssen, sondern
sich unter anderem auch ständig mit durch fahrlässiges Verhalten oder in
betrügerischer Weise beschädigten Fahrzeugen auseinandersetzen müssen.
Folgende Vorgehensweise ist in Betrügerkreisen ein bewährter Klassiker:
Ein angemietetes Fahrzeug wird dazu benutzt, ein oder mehrere andere Fahrzeuge zu
beschädigen. Das Opfer ist hier immer die Vermietfirma mit ihrem Versicherer, denn die
Entschädigungszahlung erfolgt in nahezu allen Fällen auf Gutachtensbasis, und
die beschädigten Fremdfahrzeuge werden notdürftig wieder hergerichtet, um dann
Gegenstand des nächsten gestellten Unfalls zu sein. Vorsatztatbestände, die
eine Regressierung beim Verursacher ermöglichen würden, konnten in der
Vergangenheit so gut wie nie bewiesen werden.
EAS-Unfallkamera beendet wirkungsvoll die Karrieren dieser Serienbetrüger, denn sie
zeichnet präzise auf, ob der Fahrer nun wirklich einfach nur unaufmerksam war, oder, wie
in der Mehrzahl der Fälle, den Unfall absichtlich verursacht hat. Der Vermieter hat hier
die Möglichkeit, entweder präventiv vorzugehen, indem er die Kamera sichtbar
montiert, oder eine versteckte Anordnung des Aufnahmemoduls (z.B. in der Zwischenwand eines
LKW oder im Spiegel eines PKW) zu wählen, bei dem der Fahrer hinterher
überführt wird. Der Versicherer kann bei erwiesenem Vorsatz den Verursacher im
Wege des Regresses zu Verantwortung ziehen. Beide Verfahrensweisen werden aufgrund eines zu
erwartenden günstigeren Schadensverlaufes eine Prämienreduzierung für
den Versicherungsnehmer zur Folge haben.