Situation:
Real aus dem normalen Straßenverkehr, nicht nachgestellt. Material wurde uns von
einem unserer Kunden zur Verfügung gestellt.
Gerät:
EAS Unfallkamera DR-3, Gerätegeneration 1.5.
Ort:
Autobahn A2 Berlin Richtung Hannover, Nähe Eilsleben.
Äußere Umstände:
08.45 an einem Tag im März, Fahrbahn geringfügig feucht, Außerorts,
mäßiger Verkehr, Fahrer alleine im Fahrzeug, Verursacherfahrzeug mit 3
Personen besetzt, Geschwindigkeit 140 km/h, automatische Auslösung der
EAS-Unfallkamera, die den Anstoß erkennt.
Fahrzeuge:
Audi A6 Avant, Verursacherfahrzeug Kombi unbekannten Fabrikats.
Besonderheiten:
Die DR-3 verfügt nicht über GPS oder Statuskanäle für Blinker, Bremse,
oder Geschwindigkeitsanzeige und wird lediglich über ein Stromkabel mit dem
Fahrzeugnetz verbunden. Deshalb wird die Geschwindigkeit und Betätigung von Bremse
oder Blinker hier nicht angezeigt. Gleichwohl ist an der Aufzeichnung der
Beschleunigungswerte sowohl der seitliche Anstoß (Blau) des Verursacherfahrzeugs
als auch das Bremsmanöver (Rot) des Betroffenen gut erkennbar.
Geschehnisablauf:
Verursacherfahrzeug überholt rechts und macht Spurwechsel nach links. Es kommt zum
Anstoß, da der Fahrer des Verursacherfahrzeuges sich verschätzt.
Nachspiel:
Diesem Ereignis war dem Vernehmen des Betroffenen zufolge eine längere Reihe von
Nötigungstatbeständen durch dichtes Auffahren und Aufblenden vorausgegangen.
Dieses mündete dann in einem Rechtsüberholen in Verbindung mit dem Schneiden des
Betroffenen.
Die Insassen des Verursacherfahrzeuges behaupteten im Nachgang einstimmig, dass sie sich auf der Abfahrtspur zum Verlassen der Autobahn befunden hätten, der Betroffene einen kurzfristigen Spurwechsel auf diese Abfahrtspur durchführen wollte, und den dabei im toten Winkel befindlichen Verursacher nicht gesehen hätte.
Das Gericht entschied sich, die Aussagen der drei Zeugen im Verursacherfahrzeug zu
verwerfen, da diese nicht im Einklang mit dem fälschungssicheren Beweismaterial der
Unfallkamera standen.