Fallbeispiele



Spurwechsel mit Nötigung

Situation:
Real aus dem normalen Straßenverkehr, nicht nachgestellt. Material wurde uns von einem unserer Kunden zur Verfügung gestellt.

Gerät:
EAS-Unfallkamera Collision-Cam 1, Gerätegeneration 1.0, wird unterstützt, aber nicht mehr hergestellt oder vertrieben.

Ort:
Berlin, Theodor Heuss-Platz in Richtung Innenstadt

Äußere Umstände:
13.00 an einem Tag im Mai, Fahrbahn trocken, Innenstadt, mäßiger Verkehr, Fahrer alleine im Fahrzeug, Geschwindigkeit 45 km/h, automatische Auslösung der EAS-Unfallkamera, die einen Nötigungstatbestand erkennt.

Fahrzeuge:
Mercedes 500SEL mit angekoppeltem, beladenem, 2,2 Tonnen schwerem Bootsanhänger, Verursacherfahrzeug Mazda 323F.

Besonderheiten:
Mercedes konnte aufgrund der hohen Anhängelast nur verminderte Verzögerungskräfte aufbauen. Dennoch wurde das Ereignis von der EAS-Unfallkamera korrekt erkannt.

Geschehnisablauf:
Im vorliegenden Fall vollführt der blaue Mazda 323F einen Spurwechsel und bremst gleichzeitig stark ab. Der Nutzer der EAS-Unfallkamera muss mit seinem Gespann eine Vollbremsung machen, um einen Aufprall zu vermeiden. Die Ladung verrutscht, mehrere Stützen des Anhängers werden dadurch verbogen. Nach Stillstand beider Fahrzeuge steigt die Fahrerin des Mazda aus, beschimpft den Fahrer des Mercedes in unflätigster Weise und schlägt mehrfach gegen die Tür. Auch die Beifahrerin (Tochter) steigt aus und beschimpft den Fahrer des Mercedes. Der Fahrer des Mercedes fordert die beiden Frauen auf, sofort die Beleidigungen zu unterlassen und die Bahn freizumachen, da er anderenfalls dafür sorge, dass ihnen die Fahrerlaubnis entzogen würde.

Nachspiel:
Nachdem die beiden Frauen erkannt hatten, dass der Mercedesfahrer alleine in seinem Fahrzeug war, erstatteten sie Anzeige gegen ihn wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung. In der Ermittlungsakte behaupteten beide, dass der Mercedesfahrer ausgestiegen sei, gegen die Tür des Mazda geschlagen hätte, und sie verbal und tätlich bedroht hätte. Bei der Anhörung durch den ermittelnden Polizeibeamten äußerte sich der persönlich vorgeladene Mercedesfahrer nicht, sondern händigte das Video auf einem USB-Stick aus und übergab die Bilderserie als Papierausdruck. Anlässlich einer weiteren persönlichen Vorladung direkt beim Staatsanwalt wurde das Video nochmals vorgeführt. Hier äußerte sich der Mercedesfahrer wahrheitsgemäß zur Sache.

Das Verfahren gegen den Mercedesfahrer wurde am gleichen Tag eingestellt.

Gegen beide Frauen wurde Strafbefehl in Höhe von jeweils € 1800,00 erlassen wegen Nötigung (§240 StGB), gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§315c StGB), sowie Vortäuschung einer Straftat (§145d StGB). Ferner wurde gegen die Fahrerin ein 9-monatiges Fahrverbot verhängt.

Der Anwalt der beiden Frauen legte dagegen Einspruch ein und verwies dabei auf die Tatsache, dass ausweislich der Ermittlungsakte der Mercedesfahrer 8 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei habe. Seine Mandantinnen hätten dagegen keine Punkte, ferner würden zwei übereinstimmende Aussagen gegen den einzelnen Mercedesfahrer stehen.

Der Staatsanwalt schickte daraufhin per Post die Ausdrucke an den Anwalt. Dieser zog den Einspruch zurück.


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