Situation:
Real aus dem normalen Straßenverkehr, nicht nachgestellt. Material wurde uns von einem unserer Kunden zur Verfügung gestellt.
Gerät:
EAS-Unfallkamera Collision-Cam 1, Gerätegeneration 1.0, wird unterstützt, aber nicht mehr hergestellt oder vertrieben.
Ort:
Berlin, Theodor Heuss-Platz in Richtung Innenstadt
Äußere Umstände:
13.00 an einem Tag im Mai, Fahrbahn trocken, Innenstadt, mäßiger Verkehr, Fahrer
alleine im Fahrzeug, Geschwindigkeit 45 km/h, automatische Auslösung der
EAS-Unfallkamera, die einen Nötigungstatbestand erkennt.
Fahrzeuge:
Mercedes 500SEL mit angekoppeltem, beladenem, 2,2 Tonnen schwerem Bootsanhänger,
Verursacherfahrzeug Mazda 323F.
Besonderheiten:
Mercedes konnte aufgrund der hohen Anhängelast nur verminderte
Verzögerungskräfte aufbauen. Dennoch wurde das Ereignis von der
EAS-Unfallkamera korrekt erkannt.
Geschehnisablauf:
Im vorliegenden Fall vollführt der blaue Mazda 323F einen Spurwechsel und bremst
gleichzeitig stark ab. Der Nutzer der EAS-Unfallkamera muss mit seinem Gespann eine
Vollbremsung machen, um einen Aufprall zu vermeiden. Die Ladung verrutscht, mehrere
Stützen des Anhängers werden dadurch verbogen. Nach Stillstand beider Fahrzeuge
steigt die Fahrerin des Mazda aus, beschimpft den Fahrer des Mercedes in unflätigster
Weise und schlägt mehrfach gegen die Tür. Auch die Beifahrerin (Tochter) steigt
aus und beschimpft den Fahrer des Mercedes. Der Fahrer des Mercedes fordert die beiden Frauen
auf, sofort die Beleidigungen zu unterlassen und die Bahn freizumachen, da er anderenfalls
dafür sorge, dass ihnen die Fahrerlaubnis entzogen würde.
Nachspiel:
Nachdem die beiden Frauen erkannt hatten, dass der Mercedesfahrer alleine in seinem Fahrzeug
war, erstatteten sie Anzeige gegen ihn wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung. In
der Ermittlungsakte behaupteten beide, dass der Mercedesfahrer ausgestiegen sei, gegen die
Tür des Mazda geschlagen hätte, und sie verbal und tätlich bedroht
hätte. Bei der Anhörung durch den ermittelnden Polizeibeamten
äußerte sich der persönlich vorgeladene Mercedesfahrer nicht, sondern
händigte das Video auf einem USB-Stick aus und übergab die Bilderserie als
Papierausdruck. Anlässlich einer weiteren persönlichen Vorladung direkt beim
Staatsanwalt wurde das Video nochmals vorgeführt. Hier äußerte sich der
Mercedesfahrer wahrheitsgemäß zur Sache.
Das Verfahren gegen den Mercedesfahrer wurde am gleichen Tag eingestellt.
Gegen beide Frauen wurde Strafbefehl in Höhe von jeweils € 1800,00 erlassen wegen
Nötigung (§240 StGB), gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
(§315c StGB), sowie Vortäuschung einer Straftat (§145d StGB). Ferner wurde
gegen die Fahrerin ein 9-monatiges Fahrverbot verhängt.
Der Anwalt der beiden Frauen legte dagegen Einspruch ein und verwies dabei auf die Tatsache,
dass ausweislich der Ermittlungsakte der Mercedesfahrer 8 Punkte in der Flensburger
Verkehrssünderkartei habe. Seine Mandantinnen hätten dagegen keine Punkte,
ferner würden zwei übereinstimmende Aussagen gegen den einzelnen
Mercedesfahrer stehen.
Der Staatsanwalt schickte daraufhin per Post die Ausdrucke an den Anwalt. Dieser zog den
Einspruch zurück.